Vermerkter Protestvorhalt: "Spieler Czuka C kam erst um 15:55 Uhr spielbreit in die Halle. Das Spiel wurde nur unter Protest um 15:15 mit den ersten Spielen begonnen. Der TV Altenstadt ist somit nicht regelkonform angetreten!"

Andreas Heß 18.02.2016:
Der Protestvorbehalt ist gemäß SpO §17(2) NICHT korrekt, da Uhrzeit der Protestvorhalteintragung sowie Unterschriften beider Mannschaftsführer fehlen. Er ist daher unwirksam. Das Spiel wird wie durchgeführt und dokumentiert gewertet.