Umwertung gemäß §10 Abs.12 HBV SpO. Im Spielberichtsbogen wurde der Spieler A.Schneider nicht eindeutig gekennzeichnet, so dass keine Spielerzuordnung möglich war und gemäß HBV SpO §10 Abs.12 die Spiele mit der Beteiligung vom Spieler Schneider umgewertet werden.